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Teilnahmebedingungen Gewinnspiele

Teilnahmebedingungen Instagram Gewinnspiel
Karnevals-Gewinnspiel

Bei dem Gewinnspiel handelt es sich um eine Aktion der Integrationswerk GmbH & Co. KG (nachfolgend auch als Integrationswerk bezeichnet).
Zu gewinnen sind 1 von 3 prallgefüllte Wurfmaterialpaketen für Karneval.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt sind. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die TeilnehmerInnen diese Teilnahmebedingungen.
Teilnahmestart: 12.02.2025; Teilnahmeschluss ist der 19.02.2025 23:59 Uhr.

Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die TeilnehmerInnen:

1. Dem Integrationswerk Instagram Kanal (abrufbar unter https://www.instagram.com/iwerk.de) folgen,
2. Den Beitrag liken
3. Zwei ihrer besten Karnevals-Buddys markieren und in den Kommentaren verraten, bei welchen Karnevalszügen die Jecken das Wurfmaterial abstauben können
4. Für eine größere Gewinnchance den Beitrag in der Instagram-Story teilen und den Account des Integrationswerks markieren

Die GewinnerInnen werden aus allen Teilnehmenden, am 20.02.2025, gezogen. Das Los entscheidet. Jeder Teilnehmende darf nur einmalig an diesem Gewinnspiel teilnehmen und kann nur einmal gewinnen. Insbesondere ist eine Teilnahme an dem Gewinnspiel mit mehreren Instagram-Accounts oder derselben natürlichen Person nicht erlaubt.

Die Gewinner werden nach Ablauf des Teilnahmeschlusses vom Integrationswerk per Direktnachricht aufgefordert, sich per E-Mail buero@integrationswerk.de beim Integrationswerk zu melden. Für die Abwicklung der Gewinnauslobung durch das Integrationswerk werden vom Teilnehmer folgende Daten benötigt: Vor- und Nachname und Adresse. Erhält das Integrationswerk innerhalb von sieben Tagen nach Aufruf über den Gewinn keine Rückmeldung seitens des Gewinners, so erlischt der Gewinn und ein neuer Teilnehmer wird ausgelost. Der Gewinn wird zur Abholung in der Hauptverwaltung des Integrationswerks (Boos-Fremery-Straße 70, 52525 Heinsberg) bereitgestellt.

Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich; der Gewinn ist nicht übertragbar.

Die Teilnahme über automatisierte Massenteilnahmeverfahren ist unzulässig.
Die Veranstalter des Gewinnspiels behalten sich vor, Teilnehmende, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Gewinnspiel auszuschließen.

Darüber hinaus behalten sich die Veranstalter vor, die Aktion zu modifizieren, auszusetzen oder zu beenden, soweit dies aufgrund höherer Gewalt oder äußerer, nicht vom Integrationswerk GmbH & Co. KG zu beeinflussender Umstände erforderlich sein sollte oder wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion gewährleistet werden kann.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Veranstalter der Aktion auf Instagram ist die Integrationswerk GmbH & Co. KG. Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist allein die Integrationswerk GmbH & Co. KG.

Teilnahmebedingungen Facebook Gewinnspiele
Karnevals-Gewinnspiel

Bei dem Gewinnspiel handelt es sich um eine Aktion der Integrationswerk GmbH & Co. KG (nachfolgend auch als Integrationswerk bezeichnet).
Zu gewinnen sind 1 von 3 Wurfmaterialpaketen für Karneval.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt sind. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die TeilnehmerInnen diese Teilnahmebedingungen.
Teilnahmestart: 12.02.2025; Teilnahmeschluss ist der 19.02.2025 23:59 Uhr.

Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die TeilnehmerInnen:
1. Dem Integrationswerk Facebook-Kanal (abrufbar unter https://www.facebook.com/integrationswerk) folgen
2. Den Beitrag liken

Die GewinnerInnen werden aus allen Teilnehmenden, am 20.02.2025, gezogen. Das Los entscheidet. Jeder Teilnehmende darf nur einmalig an diesem Gewinnspiel teilnehmen und kann nur einmal gewinnen. Insbesondere ist eine Teilnahme an dem Gewinnspiel mit mehreren Facebook-Accounts oder derselben natürlichen Person nicht erlaubt.
Die Gewinner werden nach Ablauf des Teilnahmeschlusses vom Integrationswerk per Direktnachricht aufgefordert, sich per E-Mail buero@integrationswerk.de beim Integrationswerk zu melden. Für die Abwicklung der Gewinnauslobung durch das Integrationswerk werden vom Teilnehmer folgende Daten benötigt: Vor- und Nachname und Adresse. Erhält das Integrationswerk innerhalb von sieben Tagen nach Aufruf über den Gewinn keine Rückmeldung seitens des Gewinners, so erlischt der Gewinn und ein neuer Teilnehmer wird ausgelost. Der Gewinn wird zur Abholung in der Hauptverwaltung des Integrationswerks (Boos-Fremery-Straße 70, 52525 Heinsberg) bereitgestellt.

Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich; der Gewinn ist nicht übertragbar.

Die Teilnahme über automatisierte Massenteilnahmeverfahren ist unzulässig.

Die Veranstalter des Gewinnspiels behalten sich vor, Teilnehmende, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Gewinnspiel auszuschließen.

Darüber hinaus behalten sich die Veranstalter vor, die Aktion zu modifizieren, auszusetzen oder zu beenden, soweit dies aufgrund höherer Gewalt oder äußerer, nicht vom Integrationswerk GmbH & Co.KG zu beeinflussender Umstände erforderlich sein sollte oder wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion gewährleistet werden kann.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Veranstalter der Aktion ist die Integrationswerk GmbH & Co. KG. Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Meta und wird in keiner Weise von Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist allein die Integrationswerk GmbH & Co. KG.

Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel

Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Durchführung des Gewinnspiels sowie der Benachrichtigung zum etwaigen Gewinn verwendet. Auf eine Einwilligung zur Veröffentlichung von Gewinnerdaten verzichten wir im Vorfeld und werden dies ggf. im Nachgang direkt bei dem etwaigen Gewinner anfragen. Wir fragen nur, die für die
Gewinnübermittlung notwendigen Daten ab, eine Nennung weiterer Daten wird verzichtet.

Ihre Daten werden für die Dauer der Durchführung des Gewinnspiels gespeichert und spätestens einen Monat nach dessen Abschluss gelöscht. Daten von Teilnehmern, die einen Preis gewonnen haben, werden darüber hinaus noch bis zum Abschluss des Versandes/ der Übergabe gespeichert und danach gelöscht.
Es besteht weder eine gesetzliche noch eine vertragliche Pflicht, dass Sie Ihre Daten bereitstellen. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Bereitstellung der abgefragten Daten jedoch erforderlich.

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt, es entscheidet das Los.
Ihre Daten werden nicht an Dritte übermittelt.

Eine Übermittlung Ihrer Daten in Drittstaaten, also Staaten ohne angemessenem Datenschutzniveau, findet nicht statt.

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten zusätzlich die Vorgaben nach §§ 34 und §§ 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i.V. m. § 19 BDSG).

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit.b DSGVO – Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. Erfüllung eines Vertrags

Verantwortlich im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutzgrundverordnung ist:
Integrationswerk GmbH & Co. KG
Boos-Fremery-Str. 70
52525 Heinsberg
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:

https://integrationswerk.de/datenschutz/